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   LG Düsseldorf, 09.11.2018 - 4a O 16/17   

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LG Düsseldorf, 09.11.2018 - 4a O 16/17 (https://dejure.org/2018,46124)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 09.11.2018 - 4a O 16/17 (https://dejure.org/2018,46124)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 09. November 2018 - 4a O 16/17 (https://dejure.org/2018,46124)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Schadensersatzanspruch wegen Verletzung des deutschen Teils eines Patents (hier: "Bewegungsvektordekodierverfahren zum Erzeugen eines vorausberechneten Bewegungsvektors ...")

  • Zentrum für gewerblichen Rechtsschutz

    Bewegungsvektordekodierverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (35)

  • OLG Düsseldorf, 30.03.2017 - 15 U 66/15

    Haier ./. Sisvel: FRAND-Lizenzen

    Auszug aus LG Düsseldorf, 09.11.2018 - 4a O 16/17
    Zu berücksichtigen ist dabei ein Zusammentreffen mehrerer Faktoren (bspw. Marktanteil, Unternehmensstruktur, Wettbewerbssituation, Verhalten auf dem Markt; grds. jedoch nicht der Preis) (OLG Düsseldorf, Urt. v. 30.03.2017, Az.: I-15 U 66/15, Rn. 148 - Mobiles Kommunikationssystem, zitiert nach juris).

    Aus dem in Bezug genommenen EuGH-Urteil ergibt sich ein von Patentinhaber und Patentbenutzer zu befolgendes Regime von Pflichten/ Obliegenheiten, dessen einzelnen Verfahrensschritte aufeinander aufbauen, so dass der Patentverletzer nur dann in der ihm obliegenden Art und Weise zu reagieren hat, wenn der Patentinhaber seinerseits zuvor die ihm oliegenden Pflichten erfüllt hat (OLG Düsseldorf, Urt. v. 30.03.2017, Az.: I-15 U 66/15 - Mobiles Kommunikationssystem, zitiert nach juris).

    Die vorherigen Ausführungen schließen hingegen nicht aus, einer etwaigen bestehende Lizenzierungspraxis des Patentinhabers im Rahmen der Prüfung des von ihm zu erbringenden Pflichtenprogramms eine besondere Bedeutung zukommen zu lassen, etwa indem ihr eine Indizwirkung für die Angemessenheit der angebotenen Vertragskonditionen beigemessen wird (OLG Düsseldorf, Urt. v. 30.03.2017, Az.: I-15 U 66/15, Rn. 203 - Mobiles Kommunikationssystem, zitiert nach juris; LG Düsseldorf, Teilurt.

    Da bei der Verletzungsanzeige "das fragliche SEP zu bezeichnen und anzugeben ist, auf welche Weise es verletzt worden sein soll" (EuGH, ebd., Rn. 61), ist zumindest die Angabe der Veröffentlichungsnummer des Klagepatents, die angegriffene Ausführungsform und die vorgeworfene Benutzungshandlung (im Sinne von §§ 9 f. PatG) gegenüber dem Verletzer erforderlich (OLG Düsseldorf, Urt. v. 30.03.2017, Az.: I-15 U 66/15, Rn. 172 - Mobiles Kommunikationssystem, zitiert nach juris).

    Das Angebot ist danach schriftlich zu verfassen und muss darüber hinaus konkret in dem Sinne sein, dass daraus die Lizenzgebühr und die einschlägigen Berechnungsparameter (maßgebliche Bezugsgröße, anzuwendender Lizenzsatz, ggf. Abstaffelung) sowie die Art und Weise der Berechnung hervorgehen (OLG Düsseldorf, Urt. v. 30.03.2017, Az.: I-15 U 66/15, Rn. 203 - Mobiles Kommunikationssystem, zitiert nach juris; Kühnen, ebd., Kap. E. Rn. 325).

    Die Vertragsbedingungen müssen zumutbar und dürfen nicht ausbeuterisch sein (OLG Düsseldorf, (Hinweis)beschluss v. 17.11.2016, Az.: I-15 U 66/15, Rn. 15, zitiert nach juris).

    Das Diskriminierungsverbot normiert für das marktbeherrschende Unternehmen eine Verpflichtung zur Gleichbehandlung, indem es Handelspartnern, die sich in gleicher Lage befinden, dieselben Preise und Geschäftsbedingungen einräumen muss (OLG Düsseldorf, Urt. v. 30.03.2017, Az.: I-15 U 66/15, Rn. 208 - Mobiles Kommunikationssystem, zitiert nach juris).

    Aufgrund der Referenzliste (Anlage K10 - Exhibit G) ist eine Benutzung der Poolpatente auch hinreichend dargelegt (vgl. dazu im Hinblick auf Portfoliolizenzen: OLG Düsseldorf, (Hinweis)beschluss v. 17.11.2016, Az.: I-15 U 66/15, Rn. 26 f.; Kühnen, ebd., Kap. E., Rn. 420).

    Daraus resultierende vertragliche Zahlungsverpflichtungen, finanzielle Nachteile und (Markt-) Verluste sind mithin die regelmäßige Folge der Titulierung des Unterlassungsanspruchs, nicht hingegen außergewöhnliche Schäden aufgrund der Vollstreckung des Urteils (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.01.2016 - I-15 U 66/15).

  • EuGH, 16.07.2015 - C-170/13

    Die Erhebung einer Unterlassungsklage durch den marktbeherrschenden Inhaber eines

    Auszug aus LG Düsseldorf, 09.11.2018 - 4a O 16/17
    Der EuGH hat dem Inhaber eines standardessentiellen Patents (nachfolgend kurz: "SEP"), der sich gegenüber einer Standardisierungsorganisation dazu verpflichtet hat, jedem Dritten eine Lizenz zu fairen, angemessenen und nicht diskriminierenden Bedingungen ("FRAND" = "fair, reasonable and non-discriminatory") zu gewähren, in der Rechtssache Huawei Technologies/ ZTE, Az.: C-170/13, mit Urteil vom 16.07.2015 in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 15.12.2015 (GRUR 2015, 764) in Auslegung des Art. 102 AEUV Verpflichtungen auferlegt, die - sofern sie von diesem eingehalten werden - dazu führen, dass eine von diesem erhobene Klage auf Unterlassen oder Rückruf nicht als Missbrauch seiner marktbeherrschenden Stellung anzusehen ist (EuGH, GRUR 2015, 764, Rn. 55) (dazu unter lit. aa)).

    Dieses Regime sieht vor, dass der Patentinhaber den angeblichen Verletzter "vor Erhebung der Klage" (bzw. "vor der gerichtlichen Geltendmachung") unter Angabe des fraglichen SEP sowie der Art und Weise der Verletzung hinzuweisen hat (EuGH, GRUR 2015, 764, Rn. 62, 71).

    Der EuGH hat - wie den Entscheidungsgründen des Urteils zu entnehmen ist - den von ihm zu beurteilenden Sachverhalt dadurch charakterisiert gesehen, dass "zum einen" das Klagepatent für einen von einer Standardisierungsorganisation normierten Standard essenziell ist (EuGH, GRUR 2015, 764, Rn. 48) und "zum anderen" eine unwiderrufliche Verpflichtungszusage des Inhabers besteht, Dritten zu FRAND-Bedingungen Lizenzen zu erteilen (EuGH, ebd., Rn. 51).

  • BGH, 09.01.2007 - X ZR 173/02

    Haubenstretchautomat

    Auszug aus LG Düsseldorf, 09.11.2018 - 4a O 16/17
    Die Offensichtlichkeit folgt zwar nicht bereits daraus, dass die angegriffenen Ausführungsformen ausschließlich patentverletzend verwendet werden können (vgl. dazu BGH, GRUR 2007, 679 - Haubenstretchautomat; GRUR 2005, 848 - Antriebsscheibenaufzug).

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Maßnahmen einerseits geeignet und ausreichend sein müssen, um Patentverletzungen mit hinreichender Sicherheit zu verhindern, andererseits den Vertrieb des Mittels zum patentfreien Gebrauch nicht in unzumutbarer Weise behindern dürfen (BGH, GRUR 2007, 679 - Haubenstretchautomat m. w. N.).

    Als im Vergleich zum Schlechthinverbot mildere Maßnahmen zur Verhinderung von Patentverletzungen sind insbesondere Warnhinweise oder - subsidiär, falls ein Warnhinweis nicht ausreicht - der Abschluss von Unterlassungsverpflichtungsvereinbarungen (ggf. mit Strafbewehrung) mit Abnehmern vorrangig zu prüfen (vgl. BGH, GRUR 2007, 679 - Haubenstretchautomat).

  • LG Düsseldorf, 31.03.2016 - 4a O 73/14

    Verletzung eines Patents über Technik zum Codieren eines Sprachsignals bei

    Auszug aus LG Düsseldorf, 09.11.2018 - 4a O 16/17
    v. 31.03.2016, Az.: 4a O 73/14, Rn. 226, zitiert nach juris; Kühnen, ebd., Kap. E., Rn. 423).

    Ein Angebot des Lizenzgebers kann sich insbesondere dann als unfair/ unangemessen erweisen, wenn eine Lizenzgebühr verlangt wird, die den hypothetischen Preis, der sich bei wirksamem Wettbewerb auf dem beherrschten Markt gebildet hätte, erheblich überschreitet, es sei denn, es gibt eine wirtschaftliche Rechtfertigung für die Preisbildung (LG Düsseldorf, Teilurt. v. 31.03.2016, Az.: 4a O 73/14, Rn. 225, zitiert nach juris; Huttenlauch/ Lübbig, in: Loewenheim/ Meessen/ Riesenkampff/ Kerstin/ Meyer-Lindemann, Kartellrecht, Kommentar, 3. Auflage, 2016, Art. 102 AEUV, Rn. 182; Kühnen, ebd., Kap. E., Rn. 245).

  • BGH, 17.07.2012 - X ZR 97/11

    Palettenbehälter II

    Auszug aus LG Düsseldorf, 09.11.2018 - 4a O 16/17
    Das Ausschließlichkeitsrecht aus einem Patent ist erschöpft, wenn der Patentinhaber oder ein mit dessen Zustimmung Handelnder das patentierte Erzeugnis oder das unmittelbare Erzeugnis eines patentierten Verfahrens in einem der Vertragsstaaten der EU oder des EWR in Verkehr gebracht hat (vgl. BGH, GRUR 2012, 1118 - Palettenbehälter II; BGH, GRUR 2012, 1230 - MPEG-2-Videosignalcodierung; BGH, GRUR 2001, 223 - Bodenwaschanlage; BGH, GRUR 1997, 116 - Prospekthalter; Benkard/Scharen, PatG, 11. Aufl. 2015, § 9 Rn. 16).

    Der rechtmäßige Erwerber eines solchen Exemplars ist befugt, dieses bestimmungsgemäß zu gebrauchen, an Dritte zu veräußern oder zu einem dieser Zwecke Dritten anzubieten (BGH, GRUR 2012, 1118 - Palettenbehälter II).

  • BGH, 13.07.2004 - KZR 40/02

    "Standard-Spundfaß"; Mißbrauch einer marktbeherrschenden Stellung durch einen

    Auszug aus LG Düsseldorf, 09.11.2018 - 4a O 16/17
    Diese können insbesondere darin bestehen, dass der Zugang zu einem nachgeordneten Produktmarkt von der Befolgung der patentgemäßen Lehre abhängig ist (BGH, GRUR 2004, 966 (968) - Standard-Spundfass) oder das Produkt - wie hier - erst bei Benutzung des Patents wettbewerbsfähig ist (OLG Düsseldorf, a.a.O.).
  • EuGH, 06.04.1995 - C-241/91

    RTE und ITP / Kommission

    Auszug aus LG Düsseldorf, 09.11.2018 - 4a O 16/17
    Erhält der Patentinhaber allerdings aufgrund hinzutretender Umstände die Möglichkeit, mittels seiner Monopolstellung wirksamen Wettbewerb auf einem nachgelagerten Markt zu verhindern, so liegt eine marktbeherrschende Stellung vor (EuGH, GRUR Int 1995, 490 - Magill TVG Guide; EuGH, WuW 2013, 427 - Astra Zeneca; BGH, NJW-RR 2010, 392 ff. - Reisestellenkarte).
  • OLG Düsseldorf, 28.06.2007 - 2 U 22/06

    Gleichheit des Mastbocks einer fahrbaren Betonpunpe führt zur Nichtigkeit des

    Auszug aus LG Düsseldorf, 09.11.2018 - 4a O 16/17
    Er kann nur unter besonderen Umständen gerechtfertigt sein, die im Einzelnen vorzutragen und gemäß § 714 Abs. 2 ZPO glaubhaft zu machen sind (OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.06.2007 - I-2 U 22/06, Fahrbare Betonpumpe; OLG Düsseldorf, GRUR 1979, 188 - Flachdachabläufe).
  • LG Düsseldorf, 23.06.2005 - 4b O 58/05

    Nachbau Winterweizensorte (Sortenschutz)

    Auszug aus LG Düsseldorf, 09.11.2018 - 4a O 16/17
    Der Lizenzsucher ist darlegungs- und beweispflichtig für eine Ungleichbehandlung (OLG Düsseldorf, ebd., Rn. 212) bzw. das Vorliegen eines Ausbeutungstatbestandes (LG Düsseldorf, Urt. v. 30.11.2006, Az.: 4b O 58/05, Rn. 140 - Videosignal-Codierung I, zitiert nach juris; Kühnen, ebd., Kap. E., Rn. 247, Rn. 308).
  • BGH, 03.03.2009 - KZR 82/07

    Reisestellenkarte

    Auszug aus LG Düsseldorf, 09.11.2018 - 4a O 16/17
    Erhält der Patentinhaber allerdings aufgrund hinzutretender Umstände die Möglichkeit, mittels seiner Monopolstellung wirksamen Wettbewerb auf einem nachgelagerten Markt zu verhindern, so liegt eine marktbeherrschende Stellung vor (EuGH, GRUR Int 1995, 490 - Magill TVG Guide; EuGH, WuW 2013, 427 - Astra Zeneca; BGH, NJW-RR 2010, 392 ff. - Reisestellenkarte).
  • OLG Düsseldorf, 16.11.1978 - 2 U 15/78
  • BGH, 06.05.2009 - KZR 39/06

    Orange-Book-Standard

  • BPatG, 14.07.2009 - 17 W (pat) 318/05
  • BPatG, 11.05.2010 - 17 W (pat) 70/09

    Patentbeschwerdeverfahren - "Netbook mit alphanumerischer Tastatur" - auf einer

  • LG Düsseldorf, 30.11.2006 - 4b O 508/05

    Geltendmachung von Rechten hinsichtlich des Gebrauchs und des Inverkehrbringens

  • OLG Düsseldorf, 29.03.2012 - 2 U 137/10

    Ansprüche wegen mittelbarer Verletzung eines Patents für eine Gesamtvorrichtung

  • EuGH, 06.12.2012 - C-457/10

    Der Gerichtshof weist das Rechtsmittel des AstraZeneca-Konzerns zurück, der seine

  • BGH, 07.05.2013 - X ZR 69/11

    Fräsverfahren

  • LG Düsseldorf, 03.09.2013 - 4a O 56/12

    Lichtemittierende Vorrichtung V

  • BGH, 16.09.2014 - X ZR 61/13

    Kurznachrichten - Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem

  • OLG Düsseldorf, 13.01.2016 - 15 U 65/15

    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einer Verurteilung wegen

  • LG Mannheim, 29.01.2016 - 7 O 66/15

    Verletzung eines standardessentiellen Patents: Obliegenheiten des Patentinhabers

  • BPatG, 28.06.2016 - 10 W (pat) 140/14

    Grundsätze zur Prüfung der Patentfähigkeit eines Patents mit der Bezeichnung

  • LG Düsseldorf, 13.07.2017 - 4a O 154/15

    Mobiles Kommunikationssystem I

  • LG Düsseldorf, 12.12.2018 - 4b O 5/17

    Schadensersatzanspruch wegen Verletzung des deutschen Teils eines Patents (hier:

  • BGH, 14.11.2000 - X ZR 137/99

    Bodenwaschanlage; Erteilung einer Lizenz durch den Inhaber eines

  • BGH, 07.06.2005 - X ZR 247/02

    Antriebsscheibenaufzug

  • BGH, 13.04.1999 - X ZR 23/97

    Nichtigkeit eines Patents für einen "Extrusionskopf

  • BGH, 26.09.1996 - X ZR 72/94

    "Prospekthalter"; Erschöpfung des Patentrechts bei Inverkehrbringen des

  • BGH, 21.08.2012 - X ZR 33/10

    MPEG-2-Videosignalcodierung

  • OLG Düsseldorf, 30.10.2014 - 15 U 30/14

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents betreffend Aufrichtrollstühle

  • BGH, 03.02.2015 - X ZR 69/13

    Audiosignalcodierung - Mittelbare Verletzung eines Patents für ein Verfahren zur

  • BGH, 05.10.2016 - X ZR 21/15

    Patentverletzungsverfahren: Auslegung eines Patentanspruchs im Hinblick auf die

  • LG Düsseldorf, 09.11.2018 - 4a O 15/17

    Unterlassungsverpflichtung bzgl. des Vertriebs von Vorrichtungen zur Dekodierung

  • LG Düsseldorf, 12.12.2018 - 4b O 16/17
  • LG Düsseldorf, 09.11.2018 - 4a O 17/17

    Kartellrechtsfragen bei standardessentiellen Patenten

    Daneben ist auch ein Verfahren der hiesigen Klägerin gegen die K (Az.: 4a O 16/17) anhängig.

    Dieser Vortrag wird dadurch bestätigt, dass sie gegen die K ein Klageverfahren eingeleitet hat (vgl. das bei dem hiesigen Gericht anhängige Verfahren mit dem Aktenzeichen 4a O 16/17).

  • LG Düsseldorf, 09.11.2018 - 4a O 63/17

    Schadensersatzanspruch wegen Verletzung des deutschen Teils eines Patents (hier:

    Daneben ist auch ein Verfahren der hiesigen Klägerin gegen die ZTE Deutschland GmbH (Az.: 4a O 16/17) anhängig.

    Dieser Vortrag wird dadurch bestätigt, dass sie gegen die ZTE Deutschland GmbH ein Klageverfahren eingeleitet hat (vgl. das bei dem hiesigen Gericht anhängige Verfahren mit dem Aktenzeichen 4a O 16/17).

  • LG Düsseldorf, 27.08.2020 - 4b O 6/19

    Aufwärtsübertragung von Paketdaten II

    Ausgehend von dem soeben Ausgeführten verbleibt es auch im Hinblick auf den Ausbeutungstatbestand grundsätzlich bei der Darlegungs- und Beweislast auf Seiten des Lizenzsuchers (LG Düsseldorf, Urt. v. 09.11.2018, Az.: 4a O 16/17, zitiert nach BeckRS 2018, 2019, Rn. 219; ebd., Urt. v. 21.12.2018, Az.: 4c O 3/17, zitiert nach BeckRS 2018, 42127, Rn. 216).

    Sofern andere Konzernunternehmen lediglich als Vertriebsgesellschaften der Muttergesellschaft ("Vertriebskette") fungieren, kann eine Lizenznahme allein der Muttergesellschaft ausreichend sein, um den Vertrieb der Tochtergesellschaften sodann über den Erschöpfungsgrundsatz zu legitimieren (zu den bestehenden Möglichkeiten insgesamt LG Düsseldorf, Urt. v. 09.11.2018, Az.: 4a O 16/17, Rn. 263, zitiert nach juris).Nach dieser Maßgabe gilt im Hinblick auf den hier vorliegenden Vertragsentwurf Folgendes: (aaa).

  • LG Düsseldorf, 27.08.2020 - 4b O 30/18

    Langsamer MAC-E

    Ausgehend von dem soeben Ausgeführten verbleibt es auch im Hinblick auf den Ausbeutungstatbestand grundsätzlich bei der Darlegungs- und Beweislast auf Seiten des Lizenzsuchers (LG Düsseldorf, Urt. v. 09.11.2018, Az.: 4a O 16/17, zitiert nach BeckRS 2018, 2019, Rn. 219; ebd., Urt. v. 21.12.2018, Az.: 4c O 3/17, zitiert nach BeckRS 2018, 42127, Rn. 216).
  • LG Düsseldorf, 18.06.2020 - 4b O 30/18
    Ausgehend von dem soeben Ausgeführten verbleibt es auch im Hinblick auf den Ausbeutungstatbestand grundsätzlich bei der Darlegungs- und Beweislast auf Seiten des Lizenzsuchers (LG Düsseldorf, Urt. v. 09.11.2018, Az.: 4a O 16/17, zitiert nach BeckRS 2018, 2019, Rn. 219; ebd., Urt. v. 21.12.2018, Az.: 4c O 3/17, zitiert nach BeckRS 2018, 42127, Rn. 216).
  • LG Düsseldorf, 27.08.2020 - 4b O 48/18

    Aufwärtsübertragung von Paketdaten

    Ausgehend von dem soeben Ausgeführten verbleibt es auch im Hinblick auf den Ausbeutungstatbestand grundsätzlich bei der Darlegungs- und Beweislast auf Seiten des Lizenzsuchers (LG Düsseldorf, Urt. v. 09.11.2018, Az.: 4a O 16/17, zitiert nach BeckRS 2018, 2019, Rn. 219; ebd., Urt. v. 21.12.2018, Az.: 4c O 3/17, zitiert nach BeckRS 2018, 42127, Rn. 216).
  • LG Düsseldorf, 09.11.2018 - 4a O 15/17

    Patentfähigkeit des Klagepatents mit der Bezeichnung "Kodierung/Dekodierung der

    Die Beklagte wird vor dem angerufenen Gericht von weiteren Poolpatentinhabern in Anspruch genommen, so von der F (Az.: 4b O 17/17), der G(Az.: 4a O 16/17), der H(Az.: 4b O 5/17), von I (Az.: 4c O 13/17) und von J (Az.: 4b O 16/17).
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